§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-1 (1) Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn
Satz 1 gilt entsprechend, wenn der letzte Abnehmer eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt und die in dem Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-2 (2) Im Fall des Absatzes 1 wird die Steuer für die Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-3 (3) Im Fall des Absatzes 2 gilt der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers als besteuert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-4 (4) Für die Berechnung der nach Absatz 2 geschuldeten Steuer gilt die Gegenleistung als Entgelt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-5 (5) Der letzte Abnehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 berechtigt, die nach Absatz 2 geschuldete Steuer als Vorsteuer abzuziehen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25b#abs-6 (6) § 22 gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein müssen
Beim ersten Abnehmer, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet, entfallen die Aufzeichnungspflichten nach § 22, wenn die Beförderung oder Versendung im Inland endet.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 25b UStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 22.11.2024 – 1 K 2832/19 U
- BFH, 17.07.2024 – XI R 34/22 (XI R 38/19), XI R 34/22, XI R 38/19(Teilweise Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2024 XI R 35/22 (XI R 14/20) - Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft)Zitiert von 3
- BFH, 17.07.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20), XI R 35/22, XI R 14/20Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches DreiecksgeschäftZitiert von 4
- FG Münster, 22.04.2020 – 15 K 1219/17 U,AOZitiert von 1
- FG Köln, 26.05.2020 – 8 K 250/17
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 – 7 K 7214/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2023 – 2 K 2072/22Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 – 7 V 7222/17Zitiert von 1
- FG Münster, 04.04.2017 – 15 K 2127/14 AOZitiert von 2
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